„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - Kinderrechte ins Grundgesetz: Petitionsverfahren abgeschlossen

Deutscher Bundestag - Vorsitzende des Petitionsausschusses Martina Stamm-Fibich(SPD): Mit dem Beschluss des Bundestages am 19. Oktober 2023 ist das Petitionsverfahren Kinderrechte in Artikel 6 Grundgesetz beendet 08.11.2023

K13online & 13 weitere Petenten fordern: Das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Martina Stamm-Fibich(SPD) hat zum Abschluss des Petitionsverfahrens Kinderrecht in Art. 6 Grundgesetz die Beschlussempfehlung mit Begründung an den Bundestag auch an K13online(Dieter Gieseking) geschickt. Der Hauptpetent hatte seine Eingabe bereits im Jahre 2019 eingereicht. Die folgenden 13 Petitionen wurden der Hauptpetition angeschlossen. Der Ausschuss geht in seiner Begründung nicht auf die einzelnen Aspekte aller Petitionen mit gleicher Zielsetzung ein. Die Zielsetzungen von 14 Petenten lauten u.a.: Das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. K13online hat in seinen Petitionsergänzungen erläutert, dass zur freien Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern auch die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern gehören muss. Dieser konkretisierte Aspekt wird sich von den anderen Petitionen unterscheiden. Der Deutsche Bundestag hatte am 19. Oktober beschlossen, alle 14 Petitionen der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesfamilienministerium - zu überweisen. Weiter haben alle Fraktionen im Bundestag Kenntnis erhalten. Damit wird auch die K13online-Petition in die Diskussion & politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden. In einer parlamentarischen Demokratie kann jeder Bürger/In Petitionen beim Bundestag einreichen. Dazu gehören natürlich auch Angehörige der sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen. Politischer Aktivismus ist vielfältig. Die Pädophilenszene in Deutschland sollte auch kommende Petitionen mitzeichnen. K13online wird eine weitere Petition einreichen, sobald der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) den angekündigten Gesetzentwurf zur Reform im Sexualstrafrecht vorgelegt hat. Mit weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5297

geschrieben am 11.11.2023
gelesen 164
Autor K13online
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