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Text - Spiegel-Online: Bekennender Pädophiler
29. September 2003

KINDERPORNOGRAFIE

Bekennender Pädophiler erneut verurteilt

Der Chef der Pädophilen-Gruppe "Krumme 13", Dieter G., muss wegen Verbreitens eines Textes, der den sexuellen Missbrauch eines Kindes beschreibt, acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Trier bestätigte ein früheres Amtgerichtsurteil gegen den inzwischen in Hamburg lebenden 48 Jahre alten ehemaligen Bundesgrenzschutzbeamten.

Trier - Mit ihm verurteilt wurde ein 43 Jahre alter Mathematiker, Vater dreier Söhne, aus Berlin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. G. hatte in dem Berufungsverfahren wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie zuvor seine Unschuld beteuert.

Schwerpunkt des Verfahrens war ein Text, der über das Internet verbreitet wurde und laut Urteil des Amtsgerichts Trier pornografisch ist. In der Geschichte schildert ein 11-Jähriger seine ersten angeblich freiwilligen sexuellen Erfahrungen mit einem 30-jährigen Mann.

Der 43-Jährige räumte die Verbreitung des "autobiografischen Erlebnisberichts" gemeinsam mit wissenschaftlichen Abhandlungen zum Thema Pädophilie ein. Er habe dazu mehrere Internet-Server benutzt, nicht nur die Homepage der "Krumme 13". Der Berliner betonte, dass er einschlägige Strafrechtskommentare mit Blick auf den Text geprüft habe. Außerdem trug er mehrere sexualwissenschaftliche Definitionen über Pornografie vor. "Ich habe alle möglichen Einwände gegen den Text gewissenhaft geprüft, durch nichts lässt sich der Vorwurf der Pornografie bestätigen", sagte der Mathematiker. G. ergänzte: "Wir haben absichtlich auf Pornografie verzichtet, um unsere Sache nicht zu gefährden." Gemeint ist das Ansinnen der Gruppe, sich für legalen Sex einzusetzen.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,267756,00.html


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!!!Richtigstellung: Verstöße gegen den Pressekodex

KINDERPORNOGRAFIE

Diese Behauptung ist falsch. Durch ein rechtskräftiges Urteil ist nicht erwiesen, dass es sich bei dem inkriminierten Text "Stefan" in einer wissenschaftlichen Datensammlung(PRD) um (Kinder)Pornografie handelt. Das OLG Koblenz hat beide Urteile des AG und LG Trier aufgehoben.

http://rhein-zeitung.de/on/04/07/23/rlp/t/rzo73924.html?MARKUP=Krumme&13

Bekennender Pädophiler erneut verurteilt

Der Chef der Pädophilen-Gruppe "Krumme 13", Dieter G., muss wegen Verbreitens eines Textes, der den sexuellen Missbrauch eines Kindes beschreibt, acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Trier bestätigte ein früheres Amtgerichtsurteil gegen den inzwischen in Hamburg lebenden 48 Jahre alten ehemaligen Bundesgrenzschutzbeamten.


Diese Behauptung war damals und sind heute falsch. Es wurde noch während der Verhandlung sofort Revision angekündigt. Unsere Anwälte hatten das Mandat niedergelegt, weil das Gericht alle Beweisanträge unrechtmäßig abgelehnt hat und somit kein rechtsstaatliches Urteil zu erwarten war. Die Urteile waren Rechtsbeugung und erfüllen den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger gem. STGB.

Trier - Mit ihm verurteilt wurde ein 43 Jahre alter Mathematiker, Vater dreier Söhne, aus Berlin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.


Der Mathematiker ist der alleinige Verantwortliche des PRD einschl. des Erlebnisberichtes Stefan. K13online hatte den Text-PRD lediglich verlinkt und gehostet. Der Inhalt des PRD und der Text war uns nicht bekannt.

http://paedosexualitaet.de/German/index.html
(Diese Webseite liegt nicht in der Verantwortung von K13online)

http://sebastian-anders.net/k13.2/revision_am_deutschen_eck.htm
(Erklärungen vom Mathematiker)

G. hatte in dem Berufungsverfahren wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie zuvor seine Unschuld beteuert.

Schwerpunkt des Verfahrens war ein Text, der über das Internet verbreitet wurde und laut Urteil des Amtsgerichts Trier pornografisch ist. In der Geschichte schildert ein 11-Jähriger seine ersten angeblich freiwilligen sexuellen Erfahrungen mit einem 30-jährigen Mann.


In dem Stefan-Text geht es um eine einvernehmliche -u.a. auch sexuelle- Beziehung zwischen einem Jungen und Erwachsenen. Diese Beziehung wird von einem unbekannten Autor als positiv für beide Partner beschrieben.

http://paedosexualitaet.de/German/exp/Stefan.html
(Inkriminierte Textstelle entfernt)

Der komplette Stefan-Text ist in der Zeitschrift GIGI in voller Länge erschienen und wurde von der STA Berlin als unbedenklich erachtet. Ebenso von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften nicht beanstandet.

Der 43-Jährige räumte die Verbreitung des "autobiografischen Erlebnisberichts" gemeinsam mit wissenschaftlichen Abhandlungen zum Thema Pädophilie ein. Er habe dazu mehrere Internet-Server benutzt, nicht nur die Homepage der "Krumme 13". Der Berliner betonte, dass er einschlägige Strafrechtskommentare mit Blick auf den Text geprüft habe. Außerdem trug er mehrere sexualwissenschaftliche Definitionen über Pornografie vor. "Ich habe alle möglichen Einwände gegen den Text gewissenhaft geprüft, durch nichts lässt sich der Vorwurf der Pornografie bestätigen", sagte der Mathematiker. G. ergänzte: "Wir haben absichtlich auf Pornografie verzichtet, um unsere Sache nicht zu gefährden." Gemeint ist das Ansinnen der Gruppe, sich für legalen Sex einzusetzen.

Zum damaligen Zeitpunkt hat sich K13online noch für die Legalisierung einvernehmlicher Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen eingesetzt. Aufgrund der Ereignisse der letzten Wochen in Unna wurden alle diese Positionen und Forderungen zurückgenommen. Lesen dazu bitte alle NEWs und Nachrichten im Informationsbereich unserer Web-Seiten. K13online ist jetzt nur noch eine reine Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung.
geschrieben am 04.11.2004
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Autor K13-Online
Seiten: 1
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