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Text - Netzeitung: Freispruch in Prozess um Kinderpornographie |
Freispruch in Prozess um Kinderpornographie
Zwei Pädophile hatten ein sexuelles Verhältnis zu einem elfjährigen Jungen im Internet geschildert. Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Männer in einem Berufungsverfahren freigesprochen.
Zwei bekennende Pädophile sind in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied im Gegensatz zum Trierer Amts- und Landgericht, dass der entsprechende Internet-Text nicht pornografisch sei.
Die Männer der Gruppe «Krumme 13» hatten vor mehr als drei Jahren einen Text im Internet verbreitet, in dem sexuelle Erfahrungen eines Elfjährigen mit einem 30 Jahre alten Mann positiv dargestellt werden.
Beide Männer bereits vorbestraft
Im April war einer der beiden, ein 49-Jähriger aus Hamburg, in einem Berufungsverfahren vom Landgericht Trier zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Der 45-jährige Mitangeklagte aus Berlin bekam im selben Prozess eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und 4 Monaten. Er war zuvor vom Landgericht Berlin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Beide einschlägig vorbestraften Männer treten für die Legalisierung von Sex zwischen Kindern und Erwachsenen ein.
Nach Ansicht des Trierer Gerichts waren die im Text dargestellten Sexualpraktiken «eindeutig» pornografisch. Der Erlebnisbericht diene der sexuellen Stimulation von Pädophilen und Homosexuellen, hatte das Gericht begründet.
Sexuelle Handlungen «relativ nüchtern»
Dem widersprach das OLG in seinem Beschluss vom 29. September. In erster Linie werde in dem Text eine persönliche Beziehung des Kindes zu zwei Männern geschildert. Es gebe zwar auch sexuelle Handlungen, die aber «relativ nüchtern und zurückhaltend» beschrieben seien, hieß es in der Begründung.
Von einer «Verabsolutierung des sexuellen Lustgewinns» oder einer «Entmenschlichung der Sexualität» könne keine Rede sein. Die «Krumme 13» ist eine Gruppe bekennender Pädophiler. Die beiden Männer hatten strafbare Handlungen bestritten. (nz)
http://www.netzeitung.de/vermischtes/362037.html
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