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Text - RheinMainzeitung: Pädophilie freigesprochen |
Pädophilie freigesprochen - Oberlandesgericht: Text des Vereins "Krumme 13" nicht pornografisch
Koblenz. Das Oberlandesgericht(OLG) in Koblenz hat zwei bekennende Pädophile des Vereins "Krumme13" in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf des Verbreitens pornografischer Schriften freigesprochen. Wie ein Sprecher des OLG mitteilte, hatten die Richter anders als in den Vorinstanzen entschieden, dass ein von den Angeklagten im Internet veröffentlicher Text nicht pornografisch sei. Der Text schildert in erster Linie die Beziehung eines elfjährigen zu zwei Männern. Zwar würden auch sexuelle Handlungen an dem Kind beschieben. Doch erfolge das nicht in grober, aufdringlicher oder anreißender Weise wie in einer pornografischen Schrift.
Gegenstand der Verhandlung war es in erster Linie, zu klären, ob es sich beim so genannten Stefan-Bericht um eine pornografische Schrift handelt. Der Beschluss ist nicht als Billigung sexueller Handlungen an Kindern zu verstehen, betonte der Gerichtssprecher. Das Landgericht Trier hatte im April einen ehemaligen Grenzschutzbeamten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der zweite Angeklagte, der bereits eine Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßt, wurde damals zu zusätzlichen vier Monaten verurteilt. Die Vereinigung "Krumme 13" setzt sich für die Legalisierung von Sexualkontakten zwischen
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