„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - Beschwerde beim Deutschen Presserat ./. Mopo Hamburg
K13online Chefredaktion Hamburg:
Dieter Gieseking, Postfach 540465, 22504 Hamburg
Tel/Fax: 012126-55007744 (AB)
Email:privat: [email protected]
www.krumme13.org



Deutscher Presserat
Beschwerdeausschuss
Postfach 7160

53071 Bonn

Hamburg, 1. Sept. 2006


Beschwerde ./. Hamburger Morgenpost: Verstoß gegen Pressekodex

Sehr geehrte Damen und Herren !

Wir erheben Beschwerde gegen die Hamburger Morgenpost(Mopo) bezüglich des am 4. Aug. 2006 erschienenen Artikels. Der Inhalt verstößt gegen den Pressekodex Ziffer 1 + 9 und 12. Weiter kommt die Ziffer 13 in Betracht. Die Verfasserin bzw. die Moporedaktion hat bisher auf unsere Schreiben nicht reagiert.

Begründung:

1. Die Überschrift im Artikel lautet: „ Krumme 13 – Kindersexbuch angepriesen. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Bei der wissenschaftliche Studie in dem Buch von Dr. Edward Brongersma handelt es sich nicht um ein „Kindersexbuch“, sondern um eine sexualwissenschaftliche Abhandlung. (Siehe Vergleich Beschwerde gegen die Bild Hamburg)

2. In Satz 2 heißt es in der Mopo: „ Er bietet aus seiner Internetseite das Buch Loving Boys – das pädosexuelle Abenteuer an. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Das Buch wird nicht angeboten – zum Kauf, sondern es befindet sich lediglich der Klappentext in einer Online – Literaturliste. (Siehe Vergleich Beschwerde gegen die Bild Hamburg)

3. Die Mopo schreibt weiter: „ Gieseking, klein und mit ergrautem Hitlerbärtchen, bestreitet....“Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Die politischen Ansichten meiner Person stehen im krassen Gegensatz zu neonazistischen Gesinnungen eines radikalen Faschismus. Auch ein solcher Hitler-Vergleich ist eine schwere Verleumdung und Beleidigung sowie Rufmord an meiner Person. Gerade die Neonazis hatten in Hamburg mehrfach gegen uns demonstriert. (Siehe dazu im K13-Pressearchiv online)

Aufgrund des mehrfachen Verstoßes der uns unbekannten Journalistin gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates beantragen wir eine Rüge auszusprechen.

Analog zur Beschwerde gegen die Bild Hamburg verweisen wir auf die Ihnen bereits vorliegende Begründung. An Unterlagen und Dokumenten reichen wir lediglich die noch fehlenden Materialen ein.

Gegen die Journalistin der Hamburger Morgenpost wurde bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt. Bei Bedarf senden wir Ihnen dazu die Strafanzeige sowie die Ermittlungsergebnisse der Justiz. Wir werden darüber erneut und ausführlich auf unseren Web-Seiten berichten und im Archiv dokumentieren.


Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktionsteam


Anlagen
Artikel Mopo vom 4. Aug. 2006
K13-News dazu
(Infos bei K13online)
geschrieben am 01.09.2006
gelesen 5335
Autor K13online
Seiten: 1
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