„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - CareChild: Reaktion Amtsgericht Münster
Amtsgericht Münster
Gerichts Str. 2-6
48149 Münster, den 08.08.2007


K13online Redaktion
z.Hd. Herrn Dieter Gieseking
Postfach 540465
22504 Hamburg


Verein CareChild, Münster

Ihr Schreiben vom 25.07.2007


Sehr geehrter Herr Gieseking,

zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann vom hiesigen Registergericht keine Stellungnahme abgegeben werden. Sofern Sie der Meinung sind, dass von dem o.g. Verein über das Internet unwahre Behauptungen über Sie verbreitet werden, haben Sie die Möglichkeit, zivilrechtliche oder strafrechtliche Anträge etc. zu stellen. Eine Zuständigkeit des hiesigen Vereinsregisters ist jedoch insoweit nicht gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft nicht vom Registergericht, sondern von dem zuständigen Finanzamt Münster-Innenstadt erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Wendt
Rechtspfleger

*************************************************

Somit werden wir uns an das Finanzamt Münster wenden und einen Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit stellen. Weitere Infos zu diesem Fall auf der Übersichtsseite.
geschrieben am 17.08.2007
gelesen 4804
Autor K13online
Seiten: 1
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