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Text - BT-Petitionsausschuss Nachträgliche Sicherungsverwahrung(2)
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Berlin, 16.02.2010



Pet 4-17-07-45011-003886


Betr.: Sicherungsverwahrung
Bezug: Ihr Schreiben, zuletzt vom 07.02.2010

Sehr geehrter Herr Gieseking,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens.

Es ist zutreffend, dass eine Petition zwischenzeitlich als Öffentliche Petition zugelassen wurde, die ein anderes Ziel verfolgt als Ihre Petition. Ihre Petition wird somit nunmehr als Einzelpetition geführt.

Nach nochmaliger Prüfung Ihres Anliegens kommt der Ausschussdienst des Petitionsausschusses abschließend zu dem Ergebnis, dass Ihre Eingabe nicht als Öffentliche Petition zugelassen werden kann.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung einer Petition im Internet besteht.

Ihre Petition wird nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe werden Sie unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Sachbearbeiterin)


*************************************************

Anmerkung
Die Entscheidung des Ausschussdienstes kann nur so bewertet werden, dass dieser keine kritische Petition zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung auf der Webseite des Bundestages zuläßt. Damit wird gleichzeitig das öffentliche Mitzeichnen einer solchen Petition verhindert. Ebenso wird eine öffentliche politische Debatte im Forum des Bundestags-Petitionsausschusss verhindert. Das grundgesetzlich garantierte Recht von Petitionen wird damit in Bezug auf öffentliche Mitzeichnungen und Debatten unterwandert. Eine solche Handhabung fügt dem domokratischen Petitionsrecht gemäß Artikel 17 Grundgesetz erheblichen Schaden zu. Aus diesem Grunde sollten die Richtlinien des Petitionsausschuss dahin gehend geändert werden, dass jede Eingabe, die den Richtlinien entspricht, eine Veröffentlichung einer Petition verpflichtend macht. Wir werden uns diesbezüglich und in unserer Sache nun direkt an den Berichterstatter bzw. an die Politiker aller Parteien im Petitionsausschuss wenden:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/mitglieder.html

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Beschwerde an BT-Petitionsausschuss
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=760&s=read

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BT-Petitionsausschuss Nachträgliche Sicherungsverwahrung(1)
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=756&s=read

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Nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen: Diskussionen im zensurfreien Petitionsforum.de * ePetition an Bürgerrechtsorganisationen
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1590

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[update]Öffentliche Petition zur Abschaffung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung wird vom Ausschuss wegen der Vielzahl von Eingaben nicht veröffentlicht
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1583
geschrieben am 17.02.2010
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Autor K13online
Seiten: 1
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