„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - BT-Petitionsausschuss(BVerfGG) an K13online
A b s c h r i f t

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

, den 11.05.2010


Pet 4-17-07-11080-008024


Betr.: Bundesverfassungsgericht
Bezug: Ihre Öffentliche Petition vom 14.04.2010 und Ihre E-Mails vom 05.05.2010



Sehr geehrter Herr Gieseking,

für Ihre o.a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht, sondern als Petition ohne Einstellung ins Internet und öffentliche Diskussion behandelt wird.

Nach Prüfung Ihrer Zuschrift erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Angesichts der Fülle der insgesamt hier eingehenden Petitionen und der in jedem Einzelfall erforderlichen sorgfältigen Prüfung bitte ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte teilen Sie inzwischenzeitliche Änderungen des Sachverhaltes oder Ihrer Anschrift dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichen mit.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Sachbearbeiterin Petitionsdienst)


*************************************************

K13online Pressemitteilung: Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag zur Änderung des § 93 ff. BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) - vom 10.05.2010
Petitions-Grundrechte wahren: Aufforderung an den Petitionsdienst des Deutschen Bundestages zur Freischaltung der Öffentlichen Petition(ID 11404) von Dieter Gieseking(K13online)
Der Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, hat am 14. April 2010 seine 2. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Petition fordert eine Änderung des § 93 ff. BVerfGG. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) soll verpflichtet werden, begründete Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung anzunehmen bzw. bei einer Nicht-Annahme diese Entscheidung zu begründen. Das BVerfG hatte erst kürzlich eine Verfassungsbeschwerde gegen Pforzheimer Gerichtsbeschlüsse ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Seit nunmehr drei Wochen wartet der Petent Gieseking auf die Veröffentlichung auf der Webseite des Bundestages, damit die Mitzeichnungen & Diskussionen beginnen können....
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1702
geschrieben am 19.05.2010
gelesen 4736
Autor K13online
Seiten: 1
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