„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Text - K13online an Rundfunkrat zu SWR
A b s c h r i f t

Südwestrundfunk(SWR)
Geschäftsstelle Rundfunkrat
Herrn Dr. Harald Augter
Frau Hendorfer

70150 Stuttgart

10. Juni 2010



Betreff: Beschwerde gegen Sendebeitrag des SWR - Zur Sache BW - am 20. Mai 2010 - Einblick in Pädophilenszene
Bezug: Gegendarstellung zur oben genannten Sendung wurde verweigert


Sehr geehrte Damen und Herren !

Der SWR hatte in der Sendung “Zur Sache BW” am 20. Mai 2010 einen Beitrag ausgestrahlt, der zumindest in Teilbereichen und nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen enthielt. Als Geschädigter dieses Beitrages hatte ich daraufhin eine berechtigte Gegendarstellung verlangt. Diese wurde nun zweimalig und unberechtigterweise vom SWR-Justitiariat abgelehnt.

Gemäß § 11 in Verbindung mit § 10 des Staatsvertrages für den Südwestrundfunk sowie § 56 Rundfunkstaatsvertrag des Landes Baden-Württemberg ist für meine Beschwerde der Rundfunkrat zuständig. Der zuständige Gremienausschuss möge meine Beschwerde prüfen und den SWR zur Ausstrahlung der Gegendarstellung anhalten bzw. verpflichten. Sollte der Rundfunkrat zum Ergebnis kommen, dass der Text der Gegendarstellung eine Überlänge hat oder einer Korrektur bedarf, wird um einen alternativen Vorschlag gegeben. Der Kern der falschen Tatsachenbehauptung muss jedoch vom SWR in einer Gegendarstellung richtig gestellt werden.

Zur Vermeidung eines gerichtlichen Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den SWR wird um eine baldige Entscheidung des Rundfunkrates gebeten. Dazu habe ich mir eine zeitnahe Frist von einer Woche notiert. Denn auch ich muss meine Frist für einen solchen Antrag an das Gericht wahren. Aufgrund der klaren Rechtslage würde ein Gerichtsverfahren für beide Seiten unnötig Zeit und Kosten verursachen. Hinzu kämen Anwaltshonorare, die allein zu Lasten des SWR gehen würden.

Sie finden in der Anlage alle EMail -Korrespondenzen mit dem SWR-Autor Jörg Brillen und Herrn Rainer Kamm vom 11. Mai bis zum 9. Juni 2010. Bei Prüfung meiner Beschwerde möchte ich Sie bitten, mir die jeweiligen Stellungnahmen der oben genannten SWR-Journalisten zu senden. Ich werde dann ggf. erneut Stellung dazu nehmen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

In der Sache zur falschen Tatsachenbehauptung des Herrn Michael Kappe(CareChild) gegenüber dem SWR-Autor Jörg Brillen im Interview wurde inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Münster Strafantrag gestellt. Auf einen Strafantrag gegen Herrn Brillen habe ich vorerst verzichtet, weil ich davon ausgehe, dass die Gegendarstellung nach meiner heutige Beschwerde doch noch gesendet wird. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ich dabei auch Fristen beachten muss. Über das eingeleitete Ermittlungsverfahren und das Ergebnis meines Strafantrages gegen Herrn Kappe werde ich Sie weiterhin informieren. Meine Strafanzeige lege ich in der Anlage bei.

Ich bitte um Eingangsbestätigung dieses Schreibens und eine bald mögliche Prüfung und Entscheidung mit ausführlicher Begründung des Rundfunkrates.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking



Anlagen
Email-Korrespondenzen
2 Gegendarstellungen an SWR
2 Schreiben vom SWR
Strafantrag Kappe/CareChild

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Medienskandal: SWR-Justitiariat lehnt auch die Ausstrahlung der gekürzten K13online-Gegendarstellung in der Sendung - Zur Sache BW- ab - vom 08.06.2010
Südwestrundfunk(SWR) will unseriösen Journalismus vertuschen * Beschwerde an unabhängigen Rundfunkrat in Vorbereitung * Vorerst verzichten wir auf Einstweilige Verfügung & Strafanzeige
Das SWR-Justitiariat in Mainz will auch die gekürzte Gegendarstellung nicht in der nächsten Sendung "Zur Sache BW" am 10. Juni 2010 ausstrahlen lassen. Das Justitiariat wünscht keine weitere Veröffentlichung dieses journalistischen Medienskandals. Einem solchen Vertuschensversuch treten wir mit Entschiedenheit entgegen. Der Rundfunkrat ist bei allen öffentlich-rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik Interessenvertreter der Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium. Gemäß § 11 des Staatsvertrages erfolgt nun eine öffentliche Beschwerde an den Rundfunkrat...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1737
geschrieben am 10.06.2010
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Autor K13online
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