„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Text - CareChild: StA Münster an K13online
A b s c h r i f t

Staatsanwaltschaft Münster
48135 Münster

05.08.2010


61 Js 1264/10


Ermittlungsverfahren gegen Michael Kappe
wegen Verleumdung u.a.
Datum der Strafanzeige: 29.05.2010


Sehr geehrter Herr Gieseking,

das Verfahren habe ich vorläufig gemäß § 154f Absatz 1 Strafprozessordnung eingestellt.

Bezüglich Michael Kappe kann das Verfahren zur Zeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte. Die bisherigen Nachforschungen sind ergebnislos verlaufen.

Ich habe die erforderlichen Fahnungsmaßnamen veranlasst. Falls Sie Kenntnis von dem Aufenthalt des Beschuldigten erhalten sollten, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir dieses oder andere geeignete Hinweise für Erfolg versprechende weitere Nachforschungen unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens mitteilen würden.

Hochachtungsvoll
Staatsanwalt


-------------------------------------------------

Anmerkungen K13online
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Staatsanwalt in Münster wohnte Herr Kappe bei der auf seiner Webseite CareChild im Impressum angegebenen Anschrift als Untermieter. Die polizeilichen Ermittlungen vor Ort haben ergeben, dass Herr Kappe dort jedoch nicht mehr persönlich zu erreichen ist. Damit dürfte auch die Vereinanschrift von CareChild im Impressum seiner Webseiten nicht mehr aktuell sein. Dieser Tatbestand wäre eine Ordnungswidrigkeit. Entsprechende Maßnahmen werden von uns eingeleitet.

Darüber hinaus liegen uns konkrete Hinweise über den neuen Aufenthaltsort des Herrn Kappe vor, die wir der Staatsanwaltschaft Münster mitgeteilt haben. Demnach hat Herr Kappe seinen privaten Wohnsitz und die Vereinsanschrift nach 74821 Neckarelz in Baden-Württemberg verlegt. Die Firma Deskom hat seinen Sitz in 74821 Mosbach. Weiter sind uns in diesem Kausalzuammenhang zwei Zivilklagen gegen Herrn Kappe bekanntgeworden. Die Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Mosbach haben bereits stattgefunden. Die Urteile gegen Herrn Kappe werden uns demnächst übermittelt. Zur gegebener Zeit werden wir darüber weiter und ausführlich berichten....

Für Strafanzeigen und Zivilklagen gegen den Verein "CareChild" bzw. Herrn Michael Kappe ist somit nicht mehr die Staatsanwaltschaft Münster bwz. die Gerichte in Münster zuständig, sondern die Stuttgarter Justiz bzw. die Gerichtsbarkeit in Mosbach. Gerne können sich weitere CareChild/Kappe Geschädigte auch an uns wenden. Die Aktionsgruppe STOPPT-CareChild hat inzwischen umfangreiche Dokumente gegen diesen Verein gesammelt, die wir interessierten Personen/Stellen gerne zur Verfügung stellen. Weiter Auskünfte erteilen wir gerne auf Anfrage.

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Dieter Gieseking(K13online) ./. Michael Kappe(CareChild): Staatsanwaltschaft (StA)Stuttgart sieht Rechtfertigungsgrund bei Verleumdung gem. § 193 StGB
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1769
geschrieben am 10.08.2010
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Autor K13online
Seiten: 1
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