"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Text - Entscheidung SWR-Landesfernsehausschuss BW
Südwestrundfunk: Anstalt des öffentlichen Rechts Radio· Fernsehen· Internet
70150 Stuttgart, Neckarslr. 230


Rudi Krämer
Vorsitzender des Landesfernseh­ausschusses Baden-Württemberg


Programmbeschwerde Ihr Schreiben vom 06. August 2010


Sehr geehrter Herr Gieseking,

Sie haben gegen einen Beitrag zum Thema Pädophilie, der am 20.05.2010 im Landes­programm Baden-Württemberg des SWR Fernsehens in der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" ausgestrahlt wurde, Programm beschwerde eingereicht. Gegen den Bescheid der Direktorin des Landessenders Baden-Württemberg auf Ihre Beschwerde haben Sie Einwendungen erhoben. Mit Schreiben vom 06. August 2010 haben Sie darum gebeten, die Beschwerde im zuständigen Programmausschuss zu behandeln.

Das zuständige Gremium für das Landesprogramm des SWR Fernsehens in Baden­Württemberg ist der Landesfernsehausschuss Baden-Württemberg. Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01. Oktober 2010 in Stuttgart der Programm beschwerde an­genommen. Das Gremium hat einstimmig festgestellt, dass der betreffende Beitrag aus der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" vom 20.05.2010 nicht gegen die Pro­grammgrundsätze des Südwestrundfunks verstößt.

Gemaß§ 19 Abs.-3 Salz 3 GO RR erhalten Sie hiermit über das -Seratung"sergebnis Bescheid.


Rudi Krämer
Mitglied des SWR-Rundfunkrates
Vorsitzender des Landesfernsehausschusses Baden-Württemberg

Kopie: Landessenderdirektion Baden-Württemberg und Justitiar


*************************************************

SWR-Landesfernseh­ausschuss Baden-Württemberg beschließt auf seiner Sitzung vom 1. Okt. 2010, keine Programmverstöße festgestellt zu haben - vom 19.10.2010
K13online verzichtet aus Kostengründen auf eine Zivilklage zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung zur SWR-Sendung "Zur Sache BW - Einblicke in Pädophilenszene"
Der Landesfernsehausschuss Baden-Württemberg des Südwestrundfunks(SWR) hat auf seiner Sitzung am 1. Okt. 2010 in Stuttgart beschlossen, dass die falschen Tatsachenbehauptungen in der Sendung "Zur Sache BW" nicht gegen die Programmgrundsätze verstoßen. In dieser Sendung wurde am 20. Mai 2010 behauptet, dass auf den K13online Webseiten Straftaten begangen werden. Das SWR-Gremium duldet damit nicht nur einen Missbrauch der Pressefreiheit, sondern toleriert sogar Straftatbestände. Auf einen juristischen Zivil-Klageweg muss von K13online bedauerlicherweise verzichtet werden, weil uns dafür die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1831
geschrieben am 19.10.2010
gelesen 4871
Autor K13online
Seiten: 1
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