Petition Sexualstrafrecht: Beschlussempfehlung an den Bundestag
Mangelhafte Begründung in der Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag: Petitionsausschuss der AMPEL verweist primär auf die Argumentation der alten Bundesregierung(GroKo) aus CDU/CSU & SPD
24.07.2022
Vom Bundestag angenommen: "Im Übrigen weist der Petent zu Recht auf die umfassenden Vorschläge der Reformkommission zum Sexualstrafrecht hin, die eine wichtige Diskussionsgrundlage für eine grundlegende Überarbeitung des 13. Abschnittes des Besonderen Teils des StGB sein können"