K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität
K13-News zur Verfassungsbeschwerde
von k13online am 18.04.2009
Pforzheimer Justizwillkür: Beschwerdeführer legt Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe ein - vom 18.04.2009 Amtsgericht Pforzheim & Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verletzen Beschwerdeführer in seinen Grundrechten * Grundsatz-Entscheidung betrifft alle Internetnutzer
Der Beschwerdeführer beantragt festzustellen, dass die angefochtenen Beschlüsse ihn in seinen Grundrechten auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit verletzen und mit den Art. 13 I, 5 I 1, Art. 5 I 2 GG, Art. 3 I GG unvereinbar sind. Darüber hinaus wird ein Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie, Art. 19 IV GG, gerügt. Lesen Sie die Beschwerdebegründung von Rechtsanwalt Udo Vetter(lawblog) in fünf Teilen mit einem Klick...
Der Schriftsatz der Beschwerdebegründung kann bei uns als PDF-Datei(1,5 MB) angefordert werden. Die Spendenaktion für das Anwalthonorar läuft weiter....
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Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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